Umgang mit sexualisierter Gewalt am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium
Grundsätzlich gilt: Eine Veröffentlichung des Leitfadens und eine anlasslose Thematisierung des Problemfelds sexualisierter Gewalt im Unterricht wird nicht empfohlen, da sie etwa zu großer Verunsicherung bei nicht betroffenen Schülerinnen und Schülern führen kann und andererseits aber auch zu einer (Re-)Traumatisierung bei Opfern sexualisierter Gewalt. Viel wichtiger sind daher niederschwellige Angebote und Initiativen, die sowohl im Unterricht (z.B. im Klassenrat) als auch in außerunterrichtlichen Projekten („Gemeinsam Klasse sein“, „Lions quest“) ein Be-wusstsein dafür schaffen, an wen ich mich als betroffene Person innerhalb und außerhalb der Schulfamilie im Notfall wenden kann.
Definition „Gewalt und sexualisierte Gewalt“
Unter dem Begriff Gewalt ist körperlicher oder psychischer Zwang zu verstehen, der darauf abzielt, die freie Willensbildung bzw. -betätigung der anderen Person zu beeinträchtigen oder unmöglich zu machen.
Unter sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen verstehen wir jegliches sexuelle An-sprechen, welches an oder vor Kindern und Jugendlichen vorgenommen wird, sowie alle sexuel-len Handlungen, denen sie aufgrund ihrer körperlichen, seelischen, geistigen oder sprachlichen Unterlegenheit nicht frei und wissentlich zustimmen können. Auch wenn Kinder sexuellen Hand-lungen zustimmen oder sie initiieren, ist das Gewalt. Täter*innen nutzen ihre Macht- und Auto-ritätsposition aus, um eigene Bedürfnisse auf Kosten des Kindes bzw. des Jugendlichen zu be-friedigen.
Oft geht sexualisierte Gewalt mit anderen Gewaltformen einher, etwa mit psychischer oder körperlicher Gewalt. Auch die Erzeugung einer sexualisierten Atmosphäre sowie Grenzverlet-zungen / übergriffiges Verhalten fallen unserem Verständnis nach unter sexualisierte Gewalt.
(Quelle: https://www.bundeskoordinierung.de/de/topic/16.was-ist-sexualisierte-gewalt.html; zuletzt aufgerufen am 02.01.2025)
Grundlage des Selbstverständnisses am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium
Die Grundlage für dem Umgang mit sexualisierter Gewalt findet sich im Leitbild der Schule (Quelle: https://eta-hoffmann-gymnasium.de/de/schulprofil/leitbild) und in den im Schulprofil hinterlegten Regeln des Miteinanders am E.T.A. Hoffmann-Gymnasium (Quelle: https://eta-hoffmann-gymnasium.de/de/schulprofil/regeln-eta)
Präventive Maßnahmen
Prävention erfolgt regelmäßig und wiederholt im Rahmen des Unterrichts und schulischer Pro-jekte, etwa durch die an der Schule genutzten Programme zur Gewalt- und Mobbing-Prävention (beginnend mit der 5. und 6.Jahrgangsstufe: „Gemeinsam Klasse sein“ über regelmäßig statt-findende „Klassenrat-Stunden“ bis hin zu Projekten in der Mittelstufe, z.B. „Lions quest“), durch die an der Schule genutzten Konzepte zur Suchtprävention (eingebunden in den Unterricht in NuT in Jgst. 5/6 sowie in Biologie in den Jgst. 8 (Alltagskompetenzen) und Jgst. 10 (Suchtpräven-tion), die medienpädagogischen Konzepte (eingebunden in verschiedenen Jahrgangsstufen, et-wa Jgst. 6 in Natur und Informatik, in der Mittelstufe „Mach dein Handy nicht zur Waffe“, „Klick safe“ oder medienpädagogische Projekte im Rahmen der DSDZ-Initiative) und zahlreiche Pro-jekte, z.B. die an der Schule stattfindenden Anti-Rassismus-Projekte (u.a. durch die Arbeit der UNESCO-Arbeitsgruppe).
Die Interventionskette
Die Interventionskette orientiert sich an den Vorgaben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus sowie der Handreichung des dem Ministerium untergeordneten Instituts für Schul-qualität und Bildungsforschung (ISB). Dort findet sich auch der Interventionsplan, der für unsere Schule die Handlungsgrundlage bildet:

Fünf Grundsätze einer Beschwerdestruktur
1. Klare Kommunikationskanäle
Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte wissen, dass und an wen sie sich mit Be-schwerden wenden können (einzelne „Vertrauens-Lehrkräfte“, Klassenleitungen, Verbindungs-lehrkräfte, Beratungslehrkraft, Schulpsychologin, Mitglieder des OGTS-Teams, Verwaltungsan-gestellte, Schulleitung). Grundsätzlich ist von einer einheitlichen vorstrukturierten Vorgehens-weise allerdings abzuraten, da jeder Fall ein Einzelfall ist und gerade Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Personen des Kollegiums unterschiedliche Bindungen haben.
2. Transparente Verfahren:
Die Schritte des Beschwerdeprozesses werden durch die verantwortlichen Lehrkräfte klar und deutlich kommuniziert. Hierzu findet jährlich im Rahmen einer Lehrerkonferenz eine kurze Schulung statt.
3. Vertraulichkeit
Es ist für alle selbstverständlich, dass Beschwerden vertraulich behandelt werden. (Ausnahme: Gefahr in Verzug oder Verdacht auf Straftat)
4. Zeitnahe Bearbeitung
Die Schule hat sich dazu verpflichtet, Fristen für die Bearbeitung und Lösung von Beschwerden zu finden.
5. Dokumentation
Alle Beschwerden und deren Bearbeitung werden durch die Schulleitung schriftlich festgehal-ten. Lehrkräfte und andere Personen, die eingebunden sind, sind jedoch zu einer Verschriftli-chung nicht verpflichtet, soweit sich die Probleme auf einer niederschwelligen Ebene lösen las-sen, ohne dass die Schulleitung eingebunden werden muss.
Fort- und Weiterbildung des Kollegiums
Die Schule bietet regelmäßig schulinterne Fortbildungen zum Thema an (z.B. im Rahmen der kollegialen Fallberatung).
Zudem werden über die Schule hinaus im Rahmen regionaler Fortbildungen (etwa durch die oberfränkische Schulberatungsstelle) oder bayernweit (durch die Akademie in Dillingen) regel-mäßig Veranstaltungen angeboten.
Stand: 02.01.2026



